Ein Wohnmobil ist keine Zweitwohnung

Das Sparbuch-Magazin berichtet in seiner Ausgabe 04/2008 zum Thema Wohnmobil und Steuer für “Doppelte Haushaltsführung”.

Um sich die Kosten für eine Mietwohnung zu sparen, schlug ein Angestellter bei seinem Arbeitgeber unter der Woche mit seinem Wohnmobil auf dem Firmengelände auf. Am Wochenende fuhr er zurück zu seiner Familie. Dies konnte er allerdings nicht als “Doppelte Haushaltsführung” von der Steuer absetzen. Begründung des Finanzamts “Ein Wohnmobil ist keine Zweitwohnung”.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Az. 2 K 1238/08) fügte weiter hinzu: “Von einer Zweitwohnung am Arbeitsort könne zumindest keine Rede sein, wenn das Gefährt auch für die Heimfahrten am Wochenende genutzt wird.”

Ob man es abrechnen kann, wenn man mit der Bahn fährt, erfahren wir leider nicht.