Es ist bald Europawahl … doch wen soll man wählen? Nachdem ich den Vertrag von Lissabon gelesen habe und auf eine Tötungskausel in den Negativ-Definitionen zur Grundrechtcharta (die quasi EU-Verfassung) gestossen bin, ist dies für mich eine zentrale Frage zum Thema Europa geworden.
Hier der Wortlaut des Erläuterungtextes zum Artikel 2 “Recht auf Leben” , der mich verunsichert:
3. a) “Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.” (Amtsblatt der Europäischen Union C303/17)
Meine zentrale Frage: Warum muss die EU so wehrhaft gegenüber dem Bürger sein, dass sie seine legitime Tötung in Kauf nimmt? Warum ist das Teil der EU-Grundrechtcharta?
Bei meinen bisherigen Versuchen, eine Antwort zu finden, warum dies Teil meiner neuen EU-Grundrechte werden soll (Vetrag von Lissabon), bin ich nur auf Unkenntnis, Desinteresse oder ausweichende Antworten gestossen. Ich war bei der offiziellen Informationszentrale des Europäischen Paralments hier in Berlin, bei meiner damaligen Bundestagsabgeordneten in Hildesheim (Brigitte Pothmer, Grüne) und habe Frau Dr. Godelieve Quisthoudt Rowohl (Europaabgeornete CDU) eine eMail geschrieben. Keine wirkliche Antwort. Teilweise ist es erschreckend, dass kaum einer der Verantwortlichen den Vertrag in Gänze wirklich gelesen hat.
Jetzt so kurz vor der Europawahl, dachte ich probiere mal die Online-Plattform kandidatenwatch.de aus. Vielleicht gibts da ein paar Antworten. So habe ich mir für den Anfang Sven Giegold von den Grünen ausgesucht. Als Attac-Mitbegründer und Lissabon-Kritiker stehen hier vielleicht die Chancen nicht schlecht.
Hier kann man meine Frage nachlesen. Dort hab ich auch nochmal die Hintergründe zu meiner Frage zusammengefasst.
Wer auch eine Antwort darauf haben will und mich bei meiner Frage unterstützen mag, der kann unter der Frage bei kandidatenwatch.de den Link “Benachrichtigen, wenn eine Antwort zu dieser Frage vorliegt” anklicken. Die Anzahl der Leute, die sich eintragen wird gezählt und angezeigt … und seit der Online-Petition wissen wir ja, dass Zahlen für sich sprechen.
Nachtrag 03.06.2009:
Es ist nun fast eine Woche her und ich habe noch keine Antwort erhalten. Daher hab ich nun nochmal einen anderen EU-Kandidaten zu diesem Thema befragt: Elmar Bock (CDU). Es sind noch drei Tage bis zur Wahl …
Nachtrag 05.06.2009:
Beide Kandidaten haben nun doch noch geantwortet. Siehe entsprechenden Blogeintrag.
[...] und der EU – wird die Grundrecht-Charta gelten – leider auch mit der von mir bemängelten Tötungsklausel, welche mein “Recht auf Leben” [...]
[...] Mehr Infos zu diesem Thema in meinem alten Blog-Post zur Europawahl. [...]
[...] Vielleicht kommt ja doch was gutes dabei raus … und solche rotzdämlichen Sachen wie die “Tötung im Falle eines Aufruhrs” in der EU-Grundrechtcharta werden bald gestrichen. There is [...]