Beleidigung vs. Meinungsfreiheit

Nachdem anfangs die Debatte um die Internetsperren überwiegend sachlich geführt wurde, wird der Umgangston zwischen Politik und Online-Aktivisten nun rauher.

Heise.de berichtet …

Konkret beklagte sich Fischer über eine regelrechte Kampagne einzelner Nutzer, etwa einen auch unter dem Pseudonym “Turbo Tux” bekannten Aktivisten, gegen die wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion, Ute Berg. Schon seit Monaten diffamiere der User die Politikerin teils öffentlich als “Verräterin” und “Zicke”. [...] In der Union würden die Verleumdungen aber als Bestätigung für die These gesehen, dass es im Netz “rechtsfreie Räume” gebe und die Politik auf eine verstärkte Regulierung von Online-Foren setzen müsse.

Wo hört die Meinungsfreiheit auf, wo fängt die Verleumdung an?

Schliesslich gibts auch den Beleidigungstatbestand. Hierzu die Wikipedia:

Strafbar ist demnach die Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung gegenüber dem Beleidigten oder Dritten. [..] Die Kundgabe muss ehrverletzend sein, was bei bloßen Unhöflichkeiten oder Taktlosigkeiten noch nicht der Fall ist.

Die Frage ist juristisch spannend … (mehr Info erwünscht) … doch wie sieht das im Alltag aus?

Ist das Internet an den Umgangsformen schuld?

Das Fernsehen lebt uns diesen “würdefreihen” Raum ja ständig vor. Auch wenn man heute wirklich nicht mehr unterscheiden kann, ob da Schauspieler oder echte Menschen sich die Beleidigungen um die Ohren werfen. Das sich sowas dann in den Alltag und das Internet weiterträgt – wenn wundert’s. Oder denken wir doch mal an den Meister der öffentlichen Beleidigungen: Dieter Bohlen.

Doch zurück zum Anfang

Es ging um die Bezeichnungen “Verräterin” und “Zicke”.

Letzteres kann man vielleicht im Privaten äussern – aber nicht im Netz – soviel Respekt muss sein. Ersteres lässt sich allerdings ohne rechtliche Problematik viel deutlicher aussprechen … z.B. “Ich fühle mich von Frau Ute Berg verraten”.