Die SPD hatte zum Dialog über die Internetsperren geladen. Über das Treffen wurde detailiert auf netzpolitik.org berichtet.
Ein Polarisierungspunkt in der Diskussion ist weiterhin der Begriff “Zensur”.
Die SPD beruft sich auf einen ZEIT-Artikel mit dem Titel “Keine Zensur“, welcher die Verwendung des Begriffs “Zensur” im Kontext der Internetsperren verurteilt. Es macht also Sinn, sich mit diesem nochmal genauer zu befassen:
Zensur ist ein starkes Wort. Es ruft den ganzen Assoziationsraum von Diktatur, geistiger Gängelung und systematischer Unterdrückung auf. Es rückt die Bundesrepublik in die Nähe von Unrechtsregimen. Es adelt die Kritiker der Zensur zu Vorkämpfern der Freiheit.
Stimmt. Zensur ist ein starkes Wort. Und genau deswegen versucht die SPD diesen Vorwurf von sich zu weisen und betont “doch zu den Guten und nicht zu den Bösen” zu gehören.
Aber genau so ein starkes Wort ist “Kinderpornographie”, das ebenso schnell in “Gut” und “Böse” einordnet. Vielleicht brauchte es daher das starke Wort “Zensur”, damit beide Seiten überhaupt in die Diskussion über die Sache kommen können.
Dass es den Regierenden bei den Internetsperren nicht nur um Kinderpornos geht ist ja bereits deutlich klar geworden.
Doch ist der Begriff “Zensur” jetzt gerechtfertigt, oder nicht?
Historisch ist das Zensurverbot in Artikel 5 Absatz 1 Satz 3 Grundgesetz die schöne Zwillingsschwester der Pressefreiheit. Das Verbot der Zensur sollte ursprünglich verhindern, dass Zeitungen oder Flugschriften vor ihrer Veröffentlichung einer staatlichen Behörde, eben dem Zensor, zur Freigabe vorgelegt werden mussten.
Auch heute ist deshalb unter Juristen praktisch unbestritten, dass das Grundgesetz nur die »Vorzensur« verbietet, also die präventive Kontrolle von Meinungsäußerungen. Die Karlsruher Richter lassen daran keinen Zweifel: »Die Verfassung kann mit diesem kategorischen Verbot jeder Zensur nur die Vorzensur gemeint haben.«
Die Unterscheidung in “Vor-” und “Nach-Zensur” macht erstmal Sinn.
Bei den Internetsperren handelt es sich ganz klar um eine “Nach-Zensur”, da ja erstmal jeder eine Seite im Internet veröffentlichen darf.
Genauso wie das starke Wort “Kinderpornographie” bereits von weiteren Sperr-Begehrlichkeiten aufgeweicht wurde, so muss man diese Aufweichung des Wortes “Zensur” erstmal akzeptieren.
Doch darf man die Internetsperren einfach nur “Zensur” nennen?
Meiner Meinung nach ein klares JA.
Folgende Begründung: Wir reden über “Sperren” im Internet. Und im Internet ist einfach keine “Vor-Zensur” machbar oder denkbar.
Im Grunde fing diese Entwicklung bereits mit der Einführung von Fotokopiergeräten an. Kein Staat der Welt kann effektiv verhindern, dass jemand Flugblätter druckt oder eine Internetseite erstellt. Eine “Vor-Zensur” ist ggf. noch bei den traditionellen Medien (TV, Radio und Zeitung) denkbar, doch diese haben bereits durch das Internet ihre informationsregulierende Stellung verlohren.
Praktisch existiert daher nur noch die “Nach-Zensur”. Die “Vor-Zensur” ist tot … und eine Verwechslung der beiden Begriffe ist im aktuellen Kontext damit ausgeschlossen. Eine verallgemeinernde Verkürzung auf “Zensur” ist daher das naheliegendste und durchaus legitim.
Ist der Artikel 5 “Eine Zensur findet nicht statt” jetzt überflüssig?
Wenn man ihn wie DIE ZEIT auf den historischen Kontext reduziert, dann ja … und wir können uns gelassen zurücklehnen und den Sieg des Internets über die Zensur feiern.
Doch DIE ZEIT schreibt auch ganz richtig …
»Eine Zensur findet nicht statt.« Das ist uraltes liberales Gedankengut [..]
Der Begriff “Zensur” ist ein Politikum geworden. Er ist frei geworden zur Belegung mit neuem Inhalt.
Wie kann eine aktuelle Definition von “Zensur” aussehen?
Ist eine historische Definition nicht mehr auf die aktuelle Zeit übertragbar, so muss man sich nach dem Wesen von “Zensur” fragen.
Jeder kann heute dank Internet frei eine Information oder Meinung in den öffentlichen Raum bringen. Doch was nützt dies, wenn der “Staat” diese innerhalb kürzester Zeit wieder sperren oder filtern kann?
Ich finde die Definition des Wortes “Zensur” im Brockhaus immer noch sehr zeitgemäss:
Zensur [lateinisch] die [...] staatliche Überwachung und Unterdrückung von Veröffentlichungen [...].
Und “staatlich” meint hier ohne einen unabhängigen Richter.
Fazit
Wenn eine Sperrung von Internetseiten …
- … mit der Legitimierung eines Richters erfolgt = keine Zensur.
- … ohne die Legitimierung eines Richters erfolgt = Zensur.
Und das aktuelle Gesetz, dass die SPD mit beschlossen hat – fällt in die letztere Kategorie.

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