Piratenpartei füllt Wahlkampfkasse mit über 170.000 EUR

Die Piratenpartei hat bundesweit ca. 0,8% der Stimmen in Deutschland zur Europawahl erhalten. In Schweden erreichten sie sogar 19% der Altersgruppe von 18-30. Im ZDF-Wahl-Chat wurde die Europawahl von Fans der Internet-Partei als BETA-Test bezeichnet.

Dieser politische BETA-Test dürfte damit gelungen sein … zwar zieht kein Kandidat der Piraten aus Deutschland ins Europaparlament ein, doch die Partei ist über die 0,5% Hürde gekommen und erhält damit eine Wahlkostenerstattung von 0,7 0,85 EUR pro Stimme. Das summiert sich bei ca. 200.000 Stimmen zu einer stolzen Summe, die irgendwo um die 130.000 170.000 EUR liegt.

Allerdings gibts da noch ein paar Klauseln im § 18 Grundsätze und Umfang der staatlichen Finanzierung

(5) Die Höhe der staatlichen Teilfinanzierung darf bei einer Partei die Summe der Einnahmen nach § 24 Abs. 4 Nr. 1 bis 7 nicht überschreiten (relative Obergrenze).

Also müssten die Piratenpartei wohl auch Einnahmen vorweisen, um Geld zu erhalten – da bin ich leider kein Fachmann.

Ob sie allerdings auch zur Bundestagswahl antritt bleibt ungewiss … denn sie haben aktuell erst 70% der nötigen Unterstüzter-Unterschriften erhalten.

Nachtrag: Auf der Homepage der Piratenpartei stehen nun die letzten Zahlen … 0,9% mit 229.117 Stimmen. Damit kämen sie auf eine Summe von 194.749,45 EUR

Sven Giegold gibt Antwort auf meine Europa-Frage

OK … schon mal dicker Pluspunkt für Sven Giegold (Grüne) – er hat auf meine Frage zu Europa bei Kandidatenwatch.de geantwortet :)

Hier die interessanten Auszüge:

Nun soll die EU durch den Lissabonvertrag der Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) beitreten.

OK, damit bestätigt sich grossteils mein Verständnis des zugrundelegenden Sachverhaltes. Mit dem Vertrag von Lissabon wird die EU nun wirklich eigenständig.

Zitat aus der Wikipedia zum Vertrag von Lissabon:

Insbesondere soll die Union eine einheitliche Struktur und Rechtspersönlichkeit erhalten.

Als eigenständige Rechtspersönlichkeit entsteht für mich als Bürger ein neues Verhältnis zur EU. Der Bundestag hat (als unser Vertreter) dieses neue Verhältnis für jeden deutschen Bürger legitimiert. Als Grundlage dieses Verhältnisses – zwischen mir persönlich und der EU – wird die Grundrecht-Charta gelten – leider auch mit der von mir bemängelten Tötungsklausel, welche mein “Recht auf Leben” einschränkt :(

Hierzu Sven Giegold:

Auch wenn ich ihre Kritik an dem Passus Teile, und Polizeieinsätze national und europäisch den höchsten Menschenrechtsansprüchen genügen müssen (weder Folter noch Tötung!), würde ich bei der EMRK nicht das Kind mit dem Bade ausschütten.

Natürlich hat er Recht. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ja an sich eine gute Sache und hat für die Angleichung der Bürgerrechte unter den einzelnen Mitgliedsstaaten eine deutliche Verbesserung gebracht. Doch zur Unterscheidung: Die EMRK ist eine Konvention – quasi ein Mindeststandard für die Beziehung EU-Mitgliedsland zu seinen Bürgern. Das hier die Tötungsklausel enthalten ist, ist zwar zu bedauern – doch nicht jeder EU-Staat wollte es sich wohl verbieten lassen im Ernstfall/Notstand mit Waffengewalt für Recht und Ordnung zu sorgen.

Doch leider ist Sven Giegold meiner konkreten Frage ausgewichen, warum nun auch die EU als neue eigenständige Rechtspersönlichkeit – sich das Recht auf Tötung im Falle eines Aufruhrs sichert.

Nach meinem Verständnis wäre dies nicht nötig. Sollte es in einem Notstand zu katastrophalen Unruhen kommen, können ja immernoch die einzelnen Mitgliedsstaaten für Recht und Ordnung sorgen. Die bisherigen Rechtsbeziehung zwischen den Mitgliedsstaaten und ihrer Bürger bleiben ja bestehen.

Zur Verdeutlichung, was der Vertrag von Lissabon bedeutet:

  • Wenn deutsche Polizisten, deutschen EU-Bürgern gegenüberstehen, gilt weiterhin deutsches Recht.
  • Wenn nun aber EU-Polizisten oder EU-Militär, deutschen EU-Bürgern gegenüberstehen, dann gilt EU-Recht … und damit auch die Tötungsklausel im Falle eines Aufruhrs.

Sollte ich mich in diesem Punkt irren, bitte ich um Richtigstellung … aber bisher erscheint mir das nur logisch.

Zur Anmerkung: Noch sieht man nirgens EU-Polizisten und EU-Militär … aber mit dem Vertrag von Lissabon wird dafür der Grundstein gelegt. Ich unterstelle auch keinem Politiker, dass er auf EU-Bürger schiessen lassen will – schon gar nicht Sven Giegold, der sich ausdrücklich gegen Folter und Tötung ausspricht. Aber mit dem Vertrag von Lissabon verändert sich etwas Grundlegendes … es werden die ersten Steine für ein starkes und handlungsfähiges Europa der Zukunft gelegt. Jetzt wäre die Zeit sich zu überlegen, was für ein Europa das sein sollte – denn es wird das Europa sein in dem wir und unsere Kinder leben werden … Polemik-Modus aus.

Vielleicht werde ich meine Fragen an die Verantworlichen besser formulieren müssen. Aber alle Antworten – wenn ich welche erhalten habe – konnten noch nicht die Frage klären, warum wir ein so wehrhaftes Europas brauchen … wenn doch schon die Mitgliedsstaaten an sich wehrhaft genug sind. Denn dass die einzelnen Mitgliedsstaaten wie z.B. Deutschland bereits wehrhaft sind, bestätigt Sven Giegold auch nochmal in seiner Antwort:

Manche Juristen bewerten allerdings bei dieser Frage das deutsche Strafgesetzbuch als noch problematischer, so lässt §32 StGB theoretisch auch Tötung bei Eigentumdelikten zu. ( Siehe “Europarecht – schnell erfasst, Herausgeber Stefan Lorenzmeier, Rohde).

Meine Frage zu Europa auf kandidatenwatch.de

Es ist bald Europawahl … doch wen soll man wählen? Nachdem ich den Vertrag von Lissabon gelesen habe und auf eine Tötungskausel in den Negativ-Definitionen zur Grundrechtcharta (die quasi EU-Verfassung) gestossen bin, ist dies für mich eine zentrale Frage zum Thema Europa geworden.

Hier der Wortlaut des Erläuterungtextes zum Artikel 2 “Recht auf Leben” , der mich verunsichert:

3. a) “Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.” (Amtsblatt der Europäischen Union C303/17)

Meine zentrale Frage: Warum muss die EU so wehrhaft gegenüber dem Bürger sein, dass sie seine legitime Tötung in Kauf nimmt? Warum ist das Teil der EU-Grundrechtcharta?

Bei meinen bisherigen Versuchen, eine Antwort zu finden, warum dies Teil meiner neuen EU-Grundrechte werden soll (Vetrag von Lissabon), bin ich nur auf Unkenntnis, Desinteresse oder ausweichende Antworten gestossen. Ich war bei der offiziellen Informationszentrale des Europäischen Paralments hier in Berlin, bei meiner damaligen Bundestagsabgeordneten in Hildesheim (Brigitte Pothmer, Grüne) und habe Frau Dr. Godelieve Quisthoudt Rowohl (Europaabgeornete CDU) eine eMail geschrieben. Keine wirkliche Antwort. Teilweise ist es erschreckend, dass kaum einer der Verantwortlichen den Vertrag in Gänze wirklich gelesen hat.

Jetzt so kurz vor der Europawahl, dachte ich probiere mal die Online-Plattform kandidatenwatch.de aus. Vielleicht gibts da ein paar Antworten. So habe ich mir für den Anfang Sven Giegold von den Grünen ausgesucht. Als Attac-Mitbegründer und Lissabon-Kritiker stehen hier vielleicht die Chancen nicht schlecht.

Hier kann man meine Frage nachlesen. Dort hab ich auch nochmal die Hintergründe zu meiner Frage zusammengefasst.

Wer auch eine Antwort darauf haben will und mich bei meiner Frage unterstützen mag, der kann unter der Frage bei kandidatenwatch.de den Link “Benachrichtigen, wenn eine Antwort zu dieser Frage vorliegt” anklicken. Die Anzahl der Leute, die sich eintragen wird gezählt und angezeigt … und seit der Online-Petition wissen wir ja, dass Zahlen für sich sprechen.

Nachtrag 03.06.2009:

Es ist nun fast eine Woche her und ich habe noch keine Antwort erhalten. Daher hab ich nun nochmal einen anderen EU-Kandidaten zu diesem Thema befragt: Elmar Bock (CDU). Es sind noch drei Tage bis zur Wahl …

Nachtrag 05.06.2009:

Beide Kandidaten haben nun doch noch geantwortet. Siehe entsprechenden Blogeintrag.