OK … schon mal dicker Pluspunkt für Sven Giegold (Grüne) – er hat auf meine Frage zu Europa bei Kandidatenwatch.de geantwortet
Hier die interessanten Auszüge:
Nun soll die EU durch den Lissabonvertrag der Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) beitreten.
OK, damit bestätigt sich grossteils mein Verständnis des zugrundelegenden Sachverhaltes. Mit dem Vertrag von Lissabon wird die EU nun wirklich eigenständig.
Zitat aus der Wikipedia zum Vertrag von Lissabon:
Insbesondere soll die Union eine einheitliche Struktur und Rechtspersönlichkeit erhalten.
Als eigenständige Rechtspersönlichkeit entsteht für mich als Bürger ein neues Verhältnis zur EU. Der Bundestag hat (als unser Vertreter) dieses neue Verhältnis für jeden deutschen Bürger legitimiert. Als Grundlage dieses Verhältnisses – zwischen mir persönlich und der EU – wird die Grundrecht-Charta gelten – leider auch mit der von mir bemängelten Tötungsklausel, welche mein “Recht auf Leben” einschränkt
Hierzu Sven Giegold:
Auch wenn ich ihre Kritik an dem Passus Teile, und Polizeieinsätze national und europäisch den höchsten Menschenrechtsansprüchen genügen müssen (weder Folter noch Tötung!), würde ich bei der EMRK nicht das Kind mit dem Bade ausschütten.
Natürlich hat er Recht. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ja an sich eine gute Sache und hat für die Angleichung der Bürgerrechte unter den einzelnen Mitgliedsstaaten eine deutliche Verbesserung gebracht. Doch zur Unterscheidung: Die EMRK ist eine Konvention – quasi ein Mindeststandard für die Beziehung EU-Mitgliedsland zu seinen Bürgern. Das hier die Tötungsklausel enthalten ist, ist zwar zu bedauern – doch nicht jeder EU-Staat wollte es sich wohl verbieten lassen im Ernstfall/Notstand mit Waffengewalt für Recht und Ordnung zu sorgen.
Doch leider ist Sven Giegold meiner konkreten Frage ausgewichen, warum nun auch die EU als neue eigenständige Rechtspersönlichkeit – sich das Recht auf Tötung im Falle eines Aufruhrs sichert.
Nach meinem Verständnis wäre dies nicht nötig. Sollte es in einem Notstand zu katastrophalen Unruhen kommen, können ja immernoch die einzelnen Mitgliedsstaaten für Recht und Ordnung sorgen. Die bisherigen Rechtsbeziehung zwischen den Mitgliedsstaaten und ihrer Bürger bleiben ja bestehen.
Zur Verdeutlichung, was der Vertrag von Lissabon bedeutet:
- Wenn deutsche Polizisten, deutschen EU-Bürgern gegenüberstehen, gilt weiterhin deutsches Recht.
- Wenn nun aber EU-Polizisten oder EU-Militär, deutschen EU-Bürgern gegenüberstehen, dann gilt EU-Recht … und damit auch die Tötungsklausel im Falle eines Aufruhrs.
Sollte ich mich in diesem Punkt irren, bitte ich um Richtigstellung … aber bisher erscheint mir das nur logisch.
Zur Anmerkung: Noch sieht man nirgens EU-Polizisten und EU-Militär … aber mit dem Vertrag von Lissabon wird dafür der Grundstein gelegt. Ich unterstelle auch keinem Politiker, dass er auf EU-Bürger schiessen lassen will – schon gar nicht Sven Giegold, der sich ausdrücklich gegen Folter und Tötung ausspricht. Aber mit dem Vertrag von Lissabon verändert sich etwas Grundlegendes … es werden die ersten Steine für ein starkes und handlungsfähiges Europa der Zukunft gelegt. Jetzt wäre die Zeit sich zu überlegen, was für ein Europa das sein sollte – denn es wird das Europa sein in dem wir und unsere Kinder leben werden … Polemik-Modus aus.
Vielleicht werde ich meine Fragen an die Verantworlichen besser formulieren müssen. Aber alle Antworten – wenn ich welche erhalten habe – konnten noch nicht die Frage klären, warum wir ein so wehrhaftes Europas brauchen … wenn doch schon die Mitgliedsstaaten an sich wehrhaft genug sind. Denn dass die einzelnen Mitgliedsstaaten wie z.B. Deutschland bereits wehrhaft sind, bestätigt Sven Giegold auch nochmal in seiner Antwort:
Manche Juristen bewerten allerdings bei dieser Frage das deutsche Strafgesetzbuch als noch problematischer, so lässt §32 StGB theoretisch auch Tötung bei Eigentumdelikten zu. ( Siehe “Europarecht – schnell erfasst, Herausgeber Stefan Lorenzmeier, Rohde).
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