Hoffnung für Europa

Mit Spannung hatte ich das Urteil des Budesverfassungsgericht in Karlsruhe zum Vertrag von Lissabon erwartet … und – gotseidank – ich war nicht paranoid :)

Zwar gibt das Verfassungsgericht sein “JA” zum EU-Reform-Vertrag, doch setzt auch ein dickes “ABER” dahinter. Die Politik muss nachbessern! Die Richter machen klar, dass EU-Gesetze nicht die deutschen Grundrechte aushebeln dürfen.

Fazit: Sollte es Bauchschmerzen auf dem Weg nach Europa geben, bleibt das Verfassungsgericht weiterhin eine Art Firewall für den deutschen Bürger. DANKE!

Der Bundestag hatte ja bereits seine Zustimmung zum Vertrag von Lissabon gegeben. Doch jetzt muss durch ein Begleitgesetz nachgebessert werden, bevor unser Bundespräsendent den Vertrag ratifizieren kann.

Bissig kommentierte der ARD-Reporter Karl-Dieter Möller das schnelle JA der Bundestagsabgeordneten zum Vertrag von Lissabon:

Es ist ja nicht das erste mal, dass Bundestagsabgeordnete nicht so richtig erkannt haben, was sie da eigentlich für ein Gesetz gemacht haben.

Das bestätigt leider genau meinen Eindruck, den ich in Gesprächen mit Entscheidern zu diesem Thema gewonnen hatte. Nicht einmal die Referenten – auf die ich zumeist verwiesen wurde – wirkten kompetent informiert. Traurig für die Politiker dieses Landes, dass in den letzten Jahren das Bundesverfassungsgericht so oft Gesetze in die Nachbesserung schicken musste … dabei sollten Bürgerrechte und Demokratie jedem Volksvertreter oberste Priorität sein – gerade wenn es um Europa geht.

Mit diesem Urteil kann ich den ganzen Vertrag von Lissabon wieder entspannter sehen. Vielleicht kommt ja doch was gutes dabei raus … und solche rotzdämlichen Sachen wie die “Tötung im Falle eines Aufruhrs” in der EU-Grundrechtcharta werden bald gestrichen. There is hope!

Allerdings soll sie EU mal ihre Internetseiten in den Griff bekommen. Wenn man sich da informieren will, sind ständig Links kaputt oder die Datenbanken schmeissen Fehler. Das schafft auch nicht gerade Vertrauen.